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Vorstand

Betriebs- und Freizeitsportverein e.V.   Lübeck den. 01.07.2003

 

Spielordnung

Für die Sparte Tennis

§1 Vorstand

(1)           Der Vorstand leitet und beaufsichtigt den Spielbetrieb des Vereins.

(2)           Der Vorstand ist berechtigt die Spielordnung bei Bedarf zu ändern

(3)           Der Vorstand trifft die nach dieser Spielordnung notwendigen Ent-

scheidungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1.Vorsitzende.

§2 Spielberechtigung

(1)           Spielberechtigt sind Mitglieder von Betriebs- und Freizeitsportgemeinschaften, die in der vom Vorstand abgezeichneten Mannschaftsmeldung eingetragen sind.

(2)           Jede (r) Spieler/Spielerin wird für eine Mannschaft seiner/ihrer Betriebs- bzw. Freizeitsportgemeinschaft gemeldet. Er / sie kann innerhalb der Mannschaft unbegrenzt auf allen Positionen eingesetzt werden. Die Spielberechtigung beschränkt sich für die Dauer der Rundenspiele auf die Mannschaft, für die er/sie gemeldet ist. Ein Wechsel in eine andere Mannschaft ist im genannten Zeitraum ausgeschlossen. Jeder Tennisspieler/rin darf zweimal in einer höheren Spielklasse aushelfen. Sofern der Spielbetrieb in getrennten Herren- und Damenstaffeln durchgeführt wird, dürfen Spielerinnen auch in Herrenmannschaften ihrer Betriebs- bzw. Freizeitsportgemeinschaft antreten. Eine Teilnahme von Spielern am Spielbetrieb der Damenmannschaften ist ausgeschlossen.

(3)           Die Mannschaftsmeldung ist vor Beginn der Rundenspiele abzugeben.

(4)          Neuzugänge sind dem Vorstand anzuzeigen, da diese Spieler sonst nicht Spielberechtigt sind.

(5)          Neuzugänge müssen extra im Spielbericht benannt werden.

§3 Spielbetrieb

(1)           Die im Spielbetrieb erstgenannte Mannschaft gilt als Spielführende Mannschaft.

Sie hat den Spielbericht vor Spielbeginn vollständig zu erstellen, die Spiel-

Begegnung verantwortlich zu leiten und den Spielbericht dem Vorstand  am Spieltag zuzuleiten. Wird der Spielbericht nicht fristgerecht vorgelegt, wird das Spiel für die im Spielplan erstgenannte Mannschaft als verloren mit dem Spielergebnis „0:6“ gewertet.

(1a)          Die spielführende Mannschaft muß seine Spieler zuerst aufstellen.

(2)           Beide Mannschaften haben den Mannschaftsmeldebogen mitzubringen und zur Einsicht bereitzuhalten.

(3)           Sind bei der Unterzeichnung des Spielberichts Tatsachen bekannt, die zu einem Protest führen könnten, müssen sie im Spielbericht erwähnt werden, damit ein Protest zugelassen werden kann. Die Erwähnung von Tatsachen im Spielbericht entbindet nicht von der förmlichen Einlegung eines Protests.

(4)           Die Bälle werden von der gastgebenden Mannschaft gestellt. Es müssen für jedes Einzelspiel sowie für die Doppelpaarung drei vom DTB spielfähige, und von beiden anerkannte Bälle gestellt werden.

(5)           Für die Zeitnehmung ist die Hallenuhr einzusetzen. Ist eine Hallenuhr nicht vorhanden oder defekt, einigen sich die Spieler auf eine geeignete Zeitmessung.

(6)           Das Spiel beginnt pünktlich und ist nach 5 Min. Einspielzeit und 85 Minuten Spielzeit zu beenden. Gespielt werden zwei Gewinnsätze. Es werden nur volle Sätze gewertet. Beim Stand von „6:6“ wird der Tie- Break angewendet. Der dritte Satz wird aus Zeitgründen nur im Tie-Break

gespielt.

(7)           Sollten aufgrund höherer Gewalt Spiele ausfallen, ist dies dem Vorstand zu melden, damit ggf. neue Termine bestimmt werden können.

(8)           Die dem Vorstand von der jeweiligen Sportstätte zugehende Rechnung über die Hallenkosten für den Rundenbetrieb wird auf die teilnehmenden Mannschaften aufgeteilt.

§4 Spielsystem

(1)           Die Mannschaften werden vom Vorstand in verschiedene Spielklassen eingeteilt, um unterschiedliche Spielstärke auszugleichen.

(2)           Der Vorstand setzt die Zahl der Klassen und fest, teilt die Mannschaften nach den vorliegenden Meldungen auf und legt den Austragungsmodus fest. Der Vorstand legt die Spielpaarungen verbindlich fest.

(3)           Die Spiele werden nach den allgemeinen Tennisregeln ausgetragen.

(4)           Der Vorstand kann vor Beginn der Spielsaison eine Änderung des Spielsystems bestimmen.

§5 Spielwertung

(1)           Jedes Spiel wird mit zwei Punkten bewertet. Bei unterschiedlichen Ausgang erhält jeder  Spieler (Paar) einen Punkt. Ausgetragene Spiele von Mannschaften, die im Laufe einer Spielsaison ausscheiden, werden nicht gewertet.

(2)           Tritt eine Mannschaft nur mit drei Spielern an, so werden das erste Einzel und das Doppel gespielt.

(3)           Kampflos werden die Punkte gewonnen, wenn  

(1)     eine Mannschaft nicht antritt (bei weniger als drei Spielern)

(2)     ein Verstoß gegen die Spielordnung vorliegt, insbesondere durch Antreten mit nicht spielberechtigten      Spielern.

Geschäftsstelle:

Schwartauer Allee 65                            23554 Lübeck

Telefon: 0451-4795400                     Fax: 0451-45660

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